Allgemeine Geschäftsbedingungen

Velvety Manufaktur GmbH
(im Folgenden „VELVETY“)

 

Velvety Manufaktur GmbH, FN 429487z, Firmenbuchgericht Landesgericht Linz

Adresse: Lothringenstraße 12, A-4501 Neuhofen an der Krems
Telefon: +43 7227 20083
E-Mail: office@velvety.eu
UID-Nummer: ATU69367419
Gerichtsstand: Landesgericht Linz
Behörde gem. ECG: Bezirkshauptmannschaft Linz-Land
Kammerorganisation: Wirtschaftskammer OÖ

I. Geltung der AGB

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz: AGB) gelten für Verträge  über
Lieferungen, Leistungen und Angebote, die ein Unternehmer mit VELVETY abschließt.

2. Diese AGB gelten nicht für den Vertrieb von Waren über den Webshop und nicht für
den Vertrieb von Waren an Verbraucher. Diesbezüglich wird auf die AGB für den
Webshop verwiesen.

3. Von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennt VELVETY nicht an,
es sei denn, VELVETY hat ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt.
Vertragserfüllungshandlungen von VELVETY gelten nicht als Zustimmung zu von
diesen AGB abweichenden Vertragsbedingungen.

II. Angebot, Vertragsabschluss und Vertragsinhalt

1. Die Angebote von VELVETY sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als
verbindlich bezeichnet werden.

2. Ein Vertragsabschluss kommt ausschließlich durch eine schriftliche
Auftragsbestätigung von VELVETY rechtswirksam zustande. Teillieferungen sind
zulässig.

3. Die Mitarbeiter von VELVETY sind nicht berechtigt, Abmachungen zu treffen, die von
den AGB oder Listenpreisen abweichen. Diesbezügliche Absprachen bedürfen der
schriftlichen Bestätigung von VELVETY.

4. Angaben in Katalogen, Prospekten, etc sind unverbindlich und werden nur
Vertragsinhalt, soweit in der Auftragsbestätigung ausdrücklich auf sie Bezug
genommen wird.

5. Der Inhalt der Auftragsbestätigungen ist vom Empfänger zu prüfen und verpflichtet
diesen zur unverzüglichen Rüge von Abweichungen zu der von ihm übermittelten
Nachricht, widrigenfalls das Geschäft, mit dem von VELVETY bestätigten Inhalt
zustande kommt.

6. Bei den Produkten von VELVETY handelt es sich um natürliche Erzeugnisse, welche
für den Kunden handgefertigt werden. Optische Veränderungen, Veränderungen an
der Konsistenz, Farb-, oder Duftabweichungen, auch vor dem
Mindesthaltbarkeitsdatums, sind natürlich bedingt und kein Reklamationsgrund. Alle
Produkte sind Unikate und können daher in Form, Farbe, Duft und Größe
unterschiedlich sein.

7. Darüber hinaus gelten geringfügige oder sonstige für Kunden zumutbare Änderungen
der Leistungs- bzw Lieferverpflichtung vorweg als genehmigt.

8. Insbesondere gelten Abweichungen von Waren, welche der geltenden Fassung der
Richtlinie 76/211/EWG des Rates vom 20. Januar 1976 zur Angleichung der
Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Abfüllung bestimmter Erzeugnisse
nach Gewicht oder Volumen in Fertigpackungen entsprechen, als genehmigt.

9. VELVETY ist berechtigt eine Mehr- oder Minderlieferung von bis zu 10% der bestellten
Ware unter dementsprechender prozentueller Adaptierung des Kaufpreises
durchzuführen.

III. Preise, Versandkosten

1. Alle Preisangaben sind freibleibend und verstehen sich – wenn nicht anders angegeben
– in Euro und exklusive Umsatzsteuer.

2. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich in der jeweils gültigen Höhe in Rechnung
gestellt. Allfällige Gebühren sind vom Kunden zu bezahlen

3. Hinsichtlich der Versandkosten gilt Punkt V.

IV. Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen, Terminverlust, Kompensationsverbot

1. Rechnungen von VELVETY sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungslegung spesenund abzugsfrei zur Zahlung fällig. Überweisungen gelten erst mit Eingang des Betrages
auf dem Konto von VELVETY als Zahlung. Die Annahme von Wechseln oder Schecks
erfolgt nur nach schriftlicher Vereinbarung, lediglich zahlungshalber. Diskontzinsen
sowie alle Bankspesen gehen ausschließlich zu Lasten des Kunden.

2. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist VELVETY berechtigt, nach eigener Wahl den Ersatz
des tatsächlich entstandenen Schadens oder Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu
begehren. Dies sind bei Unternehmern: 9,2 % pa über dem Basiszinssatz.

3. VELVETY ist auch berechtigt, im Fall des Zahlungsverzugs des Kunden ab dem Tag der
Übergabe der Ware Zinseszinsen zu verlangen.

4. Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Zahlungsverzuges, die VELVETY
entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden
Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls einen
Pauschalbetrag von EUR 40,– als Entschädigung für Betreibungskosten gem § 458
UGB. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon
unberührt.

5. Bei Verzug des Kunden mit einer (Teil)Zahlung ist VELVETY berechtigt, offene, aber
noch nicht fällige Rechnungsbeträge sofort fällig zu stellen und/oder Vorauszahlung
oder Sicherheitsleistung für künftige Lieferungen und Leistungen zu verlangen.

6. Die Aufrechnung mit von VELVETY bestrittenen und nicht rechtskräftig festgestellten
Gegenansprüchen des Kunden ist ausgeschlossen, ebenso die Ausübung eines
Zurückbehaltungsrechts ohne rechtskräftigen Titel oder aufgrund von Ansprüchen aus
anderen Rechtsgeschäften.

V. Lieferbedingungen, Annahmeverzug

1. Mangels anderer Vereinbarung verkauft VELVETY die Ware grundsätzlich
„EXW“ (Ex Works/Ab Werk) gemäß den INCOTERMS® 2020.

2. Bei Lieferungen innerhalb Österreichs ab einem Auftragswert von EUR 350,00 sowie
bei Lieferungen nach Deutschland ab einem Auftragswert von EUR 500,00 (jeweils
netto pro Lieferanschrift und Liefertermin) erfolgt die Lieferung „CPT“ (Carriage Paid
To / Frachtfrei) gemäß den INCOTERMS® 2020.

3. Die Bereitstellung/ Auslieferung der Ware erfolgt mangels abweichender schriftlicher
Vereinbarung, ab dem VELVETY Werk in 4501 Neuhofen an der Krems,
Lothringenstraße 12. Für Lieferungen obliegt es VELVETY, die Auswahl des Spediteurs
zu treffen. Der Kunde ist verpflichtet, die Lieferungen und Leistungen abzunehmen.
Die Lieferung erfolgt unversichert.

4. Zur Leistungsausführung ist VELVETY erst dann verpflichtet, sobald der Kunde all
seinen Verpflichtungen, die zur Lieferung erforderlich sind, nachgekommen ist
(zB Eingang der vereinbarten Anzahlung). VELVETY bemüht sich die Lieferfristen und
-termine nach Möglichkeit einzuhalten. Sie sind, falls nicht ausdrücklich als
verbindlich vereinbart, unverbindlich und verstehen sich immer als voraussichtlicher
Zeitpunkt der Bereitstellung im Werk bzw. Übergabe an den Spediteur. Ein Rücktritt
vom Vertrag durch den Kunden wegen Lieferverzugs ist nur unter Setzung einer
angemessenen – zumindest 4-wöchigen – Nachfrist möglich. Der Rücktritt ist mittels
eingeschriebenen Briefes geltend zu machen. Das Rücktrittsrecht bezieht sich nur auf
den Lieferungs- oder Leistungsteil, für den Verzug vorliegt.

5. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaft
gegeben und dem Kunden mitgeteilt ist bzw. der Liefergegenstand das Werk von
VELVETY verlassen hat. Nachträgliche Änderungs- und Ergänzungswünsche des
Kunden verlängern die Lieferzeit angemessen. Dasselbe gilt bei Eintritt
unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb der Sphäre von VELVETY liegen, wie
zB höhere Gewalt, Pandemie, Streik, Aussperrung, Verzögerung in der Anlieferung
wesentlicher Rohstoffe, Materialien oder Teile.

6. Ersatzansprüche des Kunden sind in allen Fällen verspäteter Lieferung auch nach
Ablauf der Nachfrist ausgeschlossen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Wenn eine Lieferung in Folge von Lieferschwierigkeiten und/oder Preiserhöhungen bei
dem Vorlieferanten oder beim Produzenten nicht möglich ist, ist VELVETY berechtigt,
ohne jede Ersatzpflicht vom Vertrag zurückzutreten.

7. Die Haftung von VELVETY für Verzugsschäden ist mit 0,5 % des Werts der im Verzug
befindlichen Lieferung, maximal jedoch 5 % des Werts desjenigen Teils der Lieferung,
der nicht rechtzeitig geliefert wurde, begrenzt.

8. Zum vereinbarten Liefertermin nicht abgenommene Ware wird für die Dauer von
maximal 4 Wochen auf Gefahr und Kosten des Kunden gelagert. Die Kosten für die
Rücklieferung der Ware an VELVETY, erneuter Auslieferung, sowie die Lagergebühren
hat der Kunde zu tragen. Gleichzeitig ist VELVETY berechtigt, entweder auf
Vertragserfüllung zu bestehen oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom
Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten. Im Falle einer
Verwertung gilt eine Konventionalstrafe von 50 % des Rechnungsbetrages (exklusive
USt) als vereinbart.

VI. Mängelrüge, Gewährleistung, Schadenersatz, Produkthaftung, Nebenpflichten

1. Der Kunde ist verpflichtet eine Stichprobe der Ware bei Übernahme auf erkennbare
Mängel zu prüfen/ prüfen zu lassen, insbesondere hat er ein Stück der Ware
auszupacken, dieses Stück einer Sicht-, Geruchs- und Tastprobe zu unterziehen, sowie
den Bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware (etwa durch Auflösen in Wasser) zu
simulieren. Dadurch erkennbare Mängel sind unverzüglich nach dieser Überprüfung,
spätestens innerhalb von 3 Werktagen, jedenfalls vor einem Weiterverkauf der Ware
schriftlich zu rügen. Versteckte Mängel sind binnen 3 Werktagen nach Entdeckung des
Mangels schriftlich zu rügen. Die Rüge ist zu deren Gültigkeit ausreichend zu
begründen und mit Beweismaterial zu belegen.

2. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als
genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder
Schadenersatzansprüchen einschließlich von Mangelfolgeschäden sowie das Recht auf
Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

3. Der Kunde hat die Produkte von VELVETY kühl, trocken und vor Frost und direkter
Sonneneinstrahlung geschützt zu lagern. Bei einer abweichenden Lagerung sind die
Eigenschaften und die Qualität der Produkte nicht gewährleistet.

4. Die Vermutung der Mangelhaftigkeit gemäß § 924 ABGB wird ausgeschlossen.

5. Bei begründeten Mängeln ist die Gewährleistung auf Verbesserung, Neulieferung oder
Nachtrag des Fehlenden beschränkt. Mehrere Nachbesserungen und Ersatzlieferungen
sind zulässig. Wandlungs- und Preisminderungsansprüche sind ausgeschlossen. Die
Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde oder ein von VELVETY nicht ermächtigter
Dritter Änderungen oder Instandsetzungen an der Ware vorgenommen hat.

6. Zur Vornahme der Leistungen aus der Gewährleistung hat der Kunde auf seine Kosten
und Gefahr die Ware an VELVETY zu liefern und bei VELVETY abzuholen.

7. VELVETY haftet nicht für Schäden, die durch ungeeignete oder unsachgemäße
Verwendung, natürliche Abnützung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder
Lagerung entstanden sind.

8. Für verbilligte sowie für vereinbarungsgemäß gelieferte Ausschuss- und Partieware
wird keine wie immer geartete Gewährleistung, Garantie oder Haftung übernommen.

9. Sollte in der Auftragsbestätigung eine Garantiezusage (es handelt sich hierbei
jedenfalls nur um einen „unechten Garantievertrag“) enthalten sein, so umfasst diese
keinesfalls Verschleißteile oder Schäden, die durch ungeeignete oder unsachgemäße
Verwendung, natürliche Abnützung oder fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder
Lagerung entstanden sind. Die Garantiezusage ist derart zu verstehen, dass VELVETY
für Mängel (ausgenommen die zuvor aufgezählten Fälle) einstehen, die innerhalb der
vereinbarten Garantiefrist nach Übergabe auftreten und innerhalb dieser Frist geltend
gemacht werden.

10. Soweit dies nicht gegen zwingendes Recht verstößt und soweit in diesen Bedingungen
nichts anderes geregelt ist, haftet VELVETY nur für den Ersatz von Schäden, die
VELVETY qualifiziert grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat. Diese
Haftungsbeschränkung gilt jedoch nicht für den Ersatz von Personenschäden. Für
mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen,
Folge- und Vermögensschäden und Schäden aus Ansprüchen Dritter haftet VELVETY
nicht. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung der Höhe nach mit dem Wert der
Warenlieferung, maximal jedoch mit jener Summe beschränkt, die durch die
Versicherung von VELVETY gedeckt ist. Bei Verzugsschäden gilt Punkt V.

11. Eine Haftung für Sach- und Personenschäden aufgrund des Produkthaftungsgesetzes
ist ausgeschlossen. Der Kunde verpflichtet sich, diesen Haftungsausschluss auf seine
Kunden zu überbinden.

12. Die Anfechtung wegen Irrtums ist, ausgenommen in den Fällen von List, Drohung und
Zwang, ausgeschlossen.

VII. Eigentumsvorbehalt

1. VELVETY behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen
Bezahlung des Kaufpreises vor. Der Kunde trägt das gesamte Risiko für die
Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Untergangs, des Verlustes oder der
Verschlechterung.

2. Für den Fall der Be- und Verarbeitung oder Verbindung der Ware mit fremden Sachen
erstreckt sich das Eigentum von VELVETY auf die neue Sache. Der Kunde ist
berechtigt, die gelieferte Ware im Rahmen des ordentlichen Geschäftsbetriebes weiter
zu veräußern. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises tritt der Kunde an
VELVETY alle ihm aus der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen und
Sicherungsrechte zahlungshalber ab. Er ist verpflichtet, diese Abtretung in seinen
Büchern zu vermerken. Im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden ist VELVETY
berechtigt, die Wiederkäufer der Ware, die der Kunde bekannt zu geben hat, von der
Abtretung zu verständigen und Zahlung an VELVETY zu verlangen.

3. Jede Verpfändung oder Sicherungsübereignung der unter Eigentumsvorbehalt
gelieferten Waren zugunsten Dritter ist ohne die Zustimmung von VELVETY
unzulässig. Eine Pfändung durch Dritte muss der Kunde VELVETY unverzüglich zur
Anzeige bringen. Saldoanerkennung berührt den Eigentumsvorbehalt nicht, ebenso
wenig die Hingabe von Wechsel oder Schecks bis zur richtigen und tatsächlichen
Einlösung. Falls VELVETY vom Eigentumsvorbehalt Gebrauch machen muss und die
Ware zurücknimmt, erfolgt die Gutschrift für die aufgrund des Eigentumsvorbehalts
zurückgenommenen Waren unter Berücksichtigung einer der Lagerdauer, dem
Verschleiß sowie den sonstigen Umständen angemessenen Preisreduktion, mindestens
aber zu 30 % des Fakturenwertes. Der Kunde verpflichtet sich, VELVETY vor
Anmeldung eines Insolvenzverfahrens zu verständigen, damit VELVETY unter
Eigentumsvorbehalt gelieferte und in ihrem Eigentum stehende Waren übernehmen
kann.

4. Im Falle des Zahlungsverzugs ist VELVETY zur Sicherstellung der Ware berechtigt,
wobei dies die Pflichten des Kunden aus dem Kaufvertrag, insbesondere zur Zahlung,
nicht aufhebt. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein
Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Im Falle der Pfändung
von Waren, die unter Eigentumsvorbehalt stehen, hat der Kunde VELVETY
unverzüglich detailliert zu informieren, ebenso sind Aussonderungen der Ware wegen
einer bevorstehenden Insolvenzbelastungen der Ware während Bestehen des
Eigentumsvorbehalts unzulässig. Die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren
sind ordnungsgemäß zu verwahren und ausreichend gegen sämtliche im gewöhnlichen
Geschäftsbetrieb vorhersehbare Risiken zu versichern.

VIII. Datenschutz, Adressenänderung und Urheberrecht

1. Wir weisen darauf hin, dass bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten die
geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung und
das (österreichische) Datenschutzgesetz, stets eingehalten werden. Ausführliche
Informationen dazu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung, die unter
https://www.velvety-cosmetics.com/datenschutz/ abrufbar ist.

2. Alle Erklärungen rechtsverbindlicher Art aufgrund dieser AGB haben schriftlich an die
zuletzt schriftlich bekannt gegebene Adresse des jeweils anderen Vertragspartners zu
erfolgen.

3. Der Kunde ist verpflichtet, VELVETY Änderungen seiner Wohn- oder Geschäftsadresse
bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht
beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten
Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekanntgegebene
Adresse gesendet werden.

4. Rezepturen oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge,
Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets geistiges Eigentum von VELVETY; der
Kunde erhält daran keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder
Verwertungsrechte. Der Kunde ist zur Geheimhaltung der von VELVETY überlassenen
Informationen verpflichtet. Genaueres regelt die Geheimhaltungsvereinbarung / NonDisclosure Agreement zwischen VELVETY und dem Kunden.

IX. Erfüllungsort, Vertragssprache, Gerichtsstand, Rechtswahl

1. Erfüllungsort ist der Sitz von VELVETY.

2. Die Vertragssprache ist Deutsch.

3. Als Gerichtsstand wird das sachlich in Betracht kommende Gericht für Neuhofen ander Krems vereinbart.

4. Auf diesen Vertrag ist österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen
des internationalen Privatrechts (zB EVÜ, ROM I-VO) und des UN-Kaufrechtes
anwendbar.

5. Sollten Bestimmungen dieses Vertrages rechtsunwirksam, ungültig und/oder nichtig
sein oder im Laufe ihrer Dauer werden, so berührt dies, die Rechtswirksamkeit und die
Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragspartner verpflichten sich in
diesem Fall, die rechtsunwirksame, ungültige und/oder nichtige (rechtsunwirksam,
ungültig und/oder nichtig gewordene) Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die
rechtswirksam und gültig ist und in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der ersetzten
Bestimmung – soweit als möglich und rechtlich zulässig – entspricht.

X. Schlussbestimmungen

1. Alle Erklärungen rechtsverbindlicher Art aufgrund dieses Vertrages haben schriftlich
an die zuletzt schriftlich bekannt gegebene Adresse des jeweils anderen
Vertragspartners zu erfolgen.

2. Die Bezeichnung der für die einzelnen Kapitel gewählten Überschriften dient einzig
und allein der Übersichtlichkeit und ist daher nicht zur Auslegung dieses Vertrages
heranzuziehen.

VELVETY am 08.05.2024